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Energie: EU-Kommission für Aussetzung von Strafen bei Methan-Verstößen

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Energie: EU-Kommission für Aussetzung von Strafen bei Methan-Verstößen

Berlin. Nach erheblichem Druck der US-Gaslobby will die EU-Kommission die Durchsetzung von Klimaschutzvorschriften in der Öl- und Gasindustrie vorübergehend abschwächen. Konkret empfiehlt die Behörde den Mitgliedstaaten, in den kommenden drei Jahren keine Strafen gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen bestimmte EU-Klimaschutzvorschriften für Methan-Emissionen verstoßen. Nationale Gerichte sind nach Angaben der EU-Kommission bei Streitfällen verpflichtet, solche Empfehlungen zu berücksichtigen.

Methan ist ein Treibhausgas und für Klimaerwärmung und Luftverschmutzung verantwortlich. Es entsteht etwa in der Landwirtschaft, auf Mülldeponien und in der Öl- und Gasindustrie. Seit 2024 sind in der EU Regeln in Kraft, die für weniger Methan-Emissionen aus dem Energiesektor sorgen sollen.

Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen für bestimmte Lieferverträge auch nachweisen, dass der Produzent im Herkunftsland seine Methan-Emissionen mindestens so sorgfältig überwacht und dokumentiert, wie es die EU von ihren eigenen Unternehmen verlangt.

In der Verordnung wird auch festgelegt, dass die Mitgliedstaaten Regeln für Strafen bei Verstößen gegen die Verordnung einführen müssen. Die meisten Staaten haben das laut EU-Kommission bisher nicht gemacht. Die Vorschriften an sich bleiben in Kraft, wie die Brüsseler Behörde betonte – in den Jahren 2027 bis 2029 soll es aber keine Folgen für Unternehmen haben, dagegen zu verstoßen.

Die Kommission hatte schon vor einiger Zeit angekündigt, die Aussetzung der Sanktionen als Kompromissvorschlag einbringen zu wollen. Das Meinungsspektrum unter den EU-Mitgliedsstaaten ist breit. Die Gegner der Methan-Verordnung bekamen zuletzt aber Zulauf.

Beim einem informellen Treffen der EU-Energieminister hatte die Initiative Tschechiens, die Verordnung komplett auszusetzen, genügend Stimmen für die notwendige qualifizierte Mehrheit erhalten. Unter den Befürwortern: auch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).

Der Streit um die Bundesregierung zieht sich allerdings mitten durch die Bundesregierung. Während Reiche die Regulatorik für eine Gefahr für die Versorgungssicherheit mit Öl und Gas hält, stellt sich Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) gegen die Aufweichung. Reiche hatte mit ihrer Ankündigung, Deutschland würde sich der tschechischen Initiative anschließen, eine Absprache mit ihrem Kabinettskollegen gebrochen, wie das Handelsblatt berichtet hatte.

Schneider unterstützt stattdessen den Vorschlag der Sanktionsaussetzung. „Ich bin es leid, so zu tun, als gäbe es das gravierende Problem der Methanemissionen nicht“, hatte der dem Handelsblatt kürzlich gesagt. Aufschub sei kein Pragmatismus, sondern „ein Freifahrtschein fürs Weiter-so“.

Reiche hingegen hatte beim Ministertreffen argumentiert, auch würden Unternehmen den Abschluss von Öl- und Gaslieferverträgen mit der EU scheuen, weil sich die Anforderungen der Methan-Verordnung kaum erfüllen ließen und sie deshalb auch bei einer Aussetzung der Sanktionen rechtswidrig handelten.

Mehr: Deutschland schließt Gas-Pakt mit Algerien – aber zwei Minister streiten weiter


Source: Handelsblatt — This article was automatically imported from the source. Read full article at original source →

HA
Originally published by Handelsblatt handelsblatt.com
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