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Erben: So kommen Sie aus dem gemeinschaftlichen Testament wieder raus

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Erben: So kommen Sie aus dem gemeinschaftlichen Testament wieder raus

Frankfurt. Wenn Ehepaare ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen, haben sie meist klare Ziele. Sie wollen den länger lebenden Ehegatten absichern, das gemeinsame Vermögen schützen und festlegen, wer nach dem Tod beider Partner erben soll.

Doch wer nicht aufpasst, fesselt den länger lebenden Ehegatten an eine Verfügung, die Jahrzehnte später womöglich nicht mehr zu den Lebensumständen passt. So könnten sich der Witwer und ein Kind entfremdet haben, und große Vermögen gehen in unerwünschte Richtungen.

Um das zu verhindern, können Paare die sogenannte Bindungswirkung ihres Testaments aushebeln. Wie das funktioniert und welche Optionen nach dem Tod des ersten Ehegatten bleiben, erklären eine Fachanwältin und ein Fachanwalt für Erbrecht.


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HA
Originally published by Handelsblatt handelsblatt.com
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