Die Europäische Kommission will die EU-Methanverordnung vorübergehend aufweichen. Die Mitgliedstaaten sollen Verstöße gegen die Verordnung in den kommenden drei Jahren nicht bestrafen. Das hat die Kommission am Montag in Brüssel vorgeschlagen. Die Importeure erhielten somit mehr Zeit, um Fortschritte bei der Einhaltung der Regeln zu machen, teilte die Behörde mit. Sie reagiert damit auf die andauernde weitgehende Schließung der Straße von Hormus und die Warnung vor drohenden Lieferengpässen.
Die Methanverordnung soll den Ausstoß des nach CO₂ zweitschädlichsten Klimagases verringern. Sie verpflichtet Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Öl, Gas und Kohle zu strengen Vorgaben. Bei deren Förderung und dem Transport wird das Treibhausgas freigesetzt, das bei gleicher Menge viel schädlicher ist als CO₂. Die Vorgaben treten eigentlich im kommenden Jahr voll in Kraft.
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Schon vor dem Ausbruch des Irankriegs hatten Importeure gewarnt, die Verordnung gefährde die Versorgung Deutschlands und Europas mit Öl und Gas. Nach der Schließung der Straße von Hormus ist der Druck gewachsen, die Regeln aufzuweichen. Die Kommission hatte sich lange gesperrt. Sie vertritt auch weiter die Position, dass es trotz des Irankriegs ein ausreichendes Angebot an regelkonformem Gas und Öl auf dem Weltmarkt gebe. Die aktuelle Lage schränke die Auswahl allerdings ein, gestand eine EU-Beamtin am Montag ein.
Für Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ist der Vorstoß der Kommission eine Niederlage. Sie hatte Ende Juni auf einem Treffen der EU-Energieminister noch gefordert, die gesamte Methanverordnung drei Jahre aufzuschieben. Insgesamt hatte sich eine Gruppe von gut einem Dutzend Staaten, darunter die Niederlande, Italien, Polen, Österreich und Tschechien, dafür starkgemacht. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat die Verordnung hingegen immer wieder verteidigt und sich innerhalb der Bundesregierung gegen Reiche gestellt.
Die Kommission hob hervor, dass die Aussetzung der Strafen nicht bedeute, dass die Auflagen der Verordnung nicht umgesetzt werden müssten. Die Ausnahme gilt zudem nicht bei gezieltem Betrug und Verstößen in voller Absicht. Das sollen die Staaten nach wie vor sanktionieren. Allerdings haben nach Angaben der Kommission bisher erst drei Staaten die EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Weitere Mitgliedstaaten stünden aber kurz davor.
Die Methanverordnung sei ein ebenso ehrgeiziges wie unvermeidliches Instrument zur Bekämpfung schädlicher Emissionen aus dem Energiesektor, sagte Energiekommissar Dan Jørgensen. Sie müsse aber pragmatisch umgesetzt werden. Mit ihren Vorschlägen helfe die Kommission den Staaten und der Industrie dabei, „Umweltschutz und Energiesicherheit miteinander zu vereinbaren“.
Neben der Aussetzung der Strafen stellt die Kommission mit ihrer Empfehlung klar, mit welchen Verfahren die Importeure nachweisen können, dass sie die EU-Vorgaben einhalten. Es geht dabei um Verfahren, die etwa in den Vereinigten Staaten schon genutzt werden.
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