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Urteil des EGMR: Kein veganes Essen in Haft – zwei Schweizer erhalten Schadenersatz

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Wegen fehlender veganer Ernährung haben zwei Schweizer erfolgreich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt. Weder sei die Gewissensfreiheit der beiden Männer in Untersuchungshaft beziehungsweise in einer psychiatrischen Klinik respektiert worden, noch habe man ihnen eine wirksame Beschwerdemöglichkeit eingeräumt, urteilten die Richter in Straßburg am Montag. Sie sprachen dem einen Kläger 12.000 Euro Schadenersatz zu, dem anderen 4.000 Euro plus 10.000 Euro für Sachkosten.

Es war das erste Mal, dass der Gerichtshof vegane Ernährungsgrundsätze unter dem Gesichtspunkt der Gewissensfreiheit zu prüfen hatte. Das Gericht verwies auf rechtsvergleichende Untersuchungen, nach denen die Vertragsstaaten vegane Prinzipien als „nichtreligiöse Weltanschauung“ betrachten.

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Der eine Kläger saß zwischen November 2018 und Oktober 2019 in Untersuchungshaft, der andere war von Februar bis April 2021 in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Beide beanstandeten fehlenden Zugang zu einer vollständig veganen Verpflegung, also ohne jegliche Lebensmittel tierischen Ursprungs.

Nach Auffassung des Menschenrechtsgerichts hatten die Einrichtungen, in deren Obhut sich die Männer befanden, zum einen den Wunsch nach veganer Ernährung nicht angemessen berücksichtigt. Zum anderen hätten die betreffenden Stellen nie eine formelle Entscheidung getroffen, sodass die Kläger auch nicht mit juristischen Beschwerden dagegen vorgehen konnten.


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Originally published by Frankfurter Allgemeine faz.net
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